Auf der Grundlage des Leitsatzes von cor-ratio „Betreuung mit Herz und Verstand“ und in Übereinstimmung mit dem gesetzlichen Auftrag bietet cor-ratio ein Betreuungsangebot an, welches sich an den individuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten der Betreuten orientiert. Die Basis hierfür bietet der Aufbau einer persönlichen Beziehung, welche vorhandene Ressourcen nutzt, Entwicklungsschritte ermöglicht, aber auch den erforderlichen Schutz gewährleisten soll. Unser gesetzlicher Auftrag und persönlicher Grundsatz besteht darin, dass wir nicht mit den Menschen mitleiden, aber dennoch durch unsere Empathie und Fingerspitzengefühl uns in die Person hineinversetzen, Verletzlichkeiten und Wünsche wahrnehmen und diese als unsere Leitlinie erfassen.
cor-ratio hilft betreuungsbedürftigen Menschen, für die weder Angehörige noch ehrenamtliche Betreuer zu Verfügung stehen. Im Fokus der Arbeit von cor-ratio steht die persönliche Begleitung und Betreuung von Menschen, innerhalb der vom Amtsgericht festgelegten Aufgabenkreise. Die Sorge um die persönliche, individuelle Förderung und der Schutz in persönlichen Angelegenheiten liegen uns sehr am Herzen.
Dabei soll der Betreuer die Hilfen nicht unbedingt selbst übernehmen, aber er muss in der Lage sein, sie entsprechend organisieren zu können. Das Primäre ist, einen guten persönlichen Kontakt zum Betreuten zu bekommen, der es ermöglicht, mit ihm zusammen Entscheidungen in seinem Sinne zu treffen.
Zu der betreuten Person wird aktiv Kontakt gesucht. Dabei erfolgt eine Orientie-rung an den individuellen Erfordernissen, den Wünschen sowie dem Wohl. „Hilfe zur Selbsthilfe“ und „anwaltschaftliches Handeln“, „Zuverlässigkeit und Verbindlichkeit“ sind handlungsleitende Prinzipien der Gesetzlichen Betreuungsarbeit von cor-ratio. Im Fokus des Betreuungsansatzes steht der Mensch in seiner Ganzheitlichkeit mit seinen Stärken und Schwächen, Ressourcen und Defiziten. Die beziehungsorientierte und unterstützende Betreuung zielt darauf ab, dass der einzelne Betreute seine verbliebenen – und durch Krankheit und Behinderung eingeschränkten – Freiheitsgrade in maximaler Form nutzt.
Zu den fachlichen Grundlagen der Arbeit zählen die Zusicherung der Vertraulichkeit, die Wahrung der Schweigepflicht sowie die Einhaltung der allgemeinen und feldspezifischen Datenschutzbestimmungen.
cor-ratio Gesetzliche Betreuung zielt ihre Angebote im Feld der Betreuung insbe-sondere auf Menschen, die aufgrund multipler Probleme einen umfassenden Hilfebedarf haben.
cor-ratio versteht die Hilfe für sozial benachteiligte Menschen als Schwerpunkt ihrer Arbeit. Ihrem Selbstverständnis gibt cor-ratio durch den Leitsatz Ausdruck: „Betreuung mit Herz und Verstand“. cor-ratio orientiert sich an den Bedarfslagen der Menschen, die Hilfen beanspruchen. Als soziales Unternehmen ist cor-ratio auf eine transparente, zweckmäßige und innovative Leistungserbringung ausgerichtet und leistet einen Beitrag zur Mitgestaltung des sozialen und gesellschaftlichen Zusammenlebens.
Die Hauptaufgabe besteht darin, Gesetzliche Betreuungen durchzuführen und den betreuten Menschen ein umfassendes Angebot von unterstützenden, aktivieren-den und begleitenden sozialen Hilfen anzubieten.
Die Betreuung soll den Hilfebedürftigen im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Selbstständigkeit und Selbstverantwortung führen – ein selbst bestimmtes Leben unter Achtung seiner Grundrechte.
Die wichtigste Form der Hilfe ist die Einzelfallhilfe mit entsprechenden regelmäßigen Gesprächen und Hausbesuchen. Dabei wird das soziale Umfeld des Betroffenen, soweit sinnvoll und gewollt, einbezogen. Im Hilfeprozess spielt weiterhin die kontinuierliche Begleitung des Betroffenen in einer für ihn schwierigen Lebensphase eine wichtige Rolle. Unterstützende und stabilisierende Hilfen, die Übernahme von regelungsbedürftigen Angelegenheiten, die vom Betreuten nicht mehr selbst übernommen werden können, stehen dabei im Zentrum der Betreuungsarbeit.